Hausordnung
Liebe Gäste,

um diese Einrichtung regelmäßig zu warten, instandzusetzen und zu modernisieren, bedarf es einer großen Portion ehrenamtlicher Arbeit sowie genügend finanzieller Rücklagen. Der Röllinghäuser Kegeltreff e.V. erbringt diese ehrenamtlichen Tätigkeiten gerne und setzt sich energisch für den Fortbestand dieser Einrichtung ein. Ihrer Mithilfe kann uns allerdings wesentlich unterstützen. Diese Hilfe können Sie erbringen, in dem Sie die nachfolgend aufgeführten Regeln beachten und ernst nehmen.

1. Teilnehmerzahl

Um einen Kegelbahnnachmittag bzw. –abend wirtschaftlich zu gestalten, müssen mindestens 10 Kegler anwesend sein.

2. Bahngebühr

Die Bahngebühr beträgt 24 € pro Kegeltermin (3 Stunden). Jede weitere Stunde kostet 8 €. Im Idealfall sollte eine mögliche Verlängerung der Mietzeit im Vorfeld angemeldet werden (Personalplanung). Eine kurzfristige Verlängerung ist grundsätzlich mit dem anwesenden Personal abzusprechen.

3. Mindestverzehr

Wie auch bei der Teilnehmerzahl müssen wir aus wirtschaftlichen Gründen einen Mindestverzehr von nachmittags 7 € und abends 10 € pro anwesender Person erheben.
Der Mindestverzehr wird nicht fällig, wenn

- der durchschnittliche Mindestverzehr bei Ehepaaren über 10 € liegt.

Unser Bewirtungsangebot ist so ausgelegt, das der Mindestverzehr leicht erreicht werden kann.

4. Essen

Warmes Essen muss bis 20:30 Uhr bestellt sein. Bei späteren Bestellungen kann nur kalte Küche serviert werden.

5. Ausfallende Kegeltermine

Kegeltermine müssen aus organisatorischen Gründen mindestens 7 Tage vorher telefonisch oder auf andere Weise abgesagt werden. Bei nicht Einhaltung wird die volle Bahngebühr fällig

6. Kegelbahnpersonal

Unser Bewirtungspersonal ist dafür da und bemüht Ihnen ein schönes und unbeschwertes Kegelerlebnis zu ermöglichen. Wir bitten sie daher ausdrücklich Unmut, Probleme oder sonstige Angelegenheiten mit dem Röllinghäuser Kegeltreff e.V. zu diskutieren (es gibt kein Problem das sich nicht lösen läßt).

7. Beschädigungen

Wir bitten Sie Beschädigungen an der Bahn unverzüglich dem Personal mitzuteilen. Nachweisliche mutwillige Zerstörungen werden instandgesetzt und dem Verursacher in Rechnung gestellt.

8. Verhaltensregeln


·- Grundsätzlich fordern wir einen pfleglichen Umgang mit der Einrichtung.

- Um die Bahn zu schonen müssen beim Kegeln Sport-Schuhe benutz werden,
die noch nicht im Freien getragen wurden.

- Die beiden Pudelrinnen neben der Kegelbahn sind nicht zu betreten, da diese
für das menschliche Gewicht nicht ausgelegt sind.

- Kugeln die in der Pudelrinne oder im Kegelraum liegen bleiben, dürfen nicht
mit einer anderen Kugel weggekegelt werden, da diese durch den harten
Aufprall beschädigt werden. (Anschaffungskosten einer Kugel belaufen sich auf
33 bis 43 €).

- Sollte der Kegelraum betreten werden müssen, um z.B. Kegel zu entwirren
oder um Kugeln zurückzuholen, kann der Kegelraum vorsichtig über die
Kegelbahn
betreten werden. Um alle Gefahren auszuschalten, ist der
Hauptschalter am blauen Elektrokasten zu betätigen!

- Jegliche Arbeiten an den elektronischen Einrichtungen (Lichtschranke,
Stellmotor usw.) sind strengstens untersagt!

- Das Betreten der Kegelanlage mit brennenden Zigaretten und Getränken ist
verboten.

- Um die Bedienung zu rufen, benutzen Sie bitte die dafür vorgesehene
Sprechanlage.

- Anweisungen des Kegelbahnpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei grober Missachtung der Satzungspunkte der Röllinghäuser Kegeltreff e.V von seinem Hausrecht gebrauch macht und Hausverbot erteilt.

In Erwartung dass dies aber hoffentlich nicht eintreffen wird, wünschen wir allen Gästen ein herzliches

Gut Holz

Ihr Röllinghäuser Kegeltreff e.V

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